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Schutzmarke für ausschließlich handgefertigte Holzschnitzereien

Um die Schöpfer von ausschließlich handgefertigten Holzschnitzereien zu schützen, hat die Handelskammer Bozen beschlossen, die Anwendung dieses Arbeitsverfahrens zu bescheinigen. Diese Bescheinigung erfolgt durch die Anbringung einer ordnungsgemäß registrierten Schutzmarke (Metallplättchen) auf dem Gegenstand und die Ausstellung eines Zeugnisses, welches die vollständige und ausschließliche Handarbeit nachweist.

Nach beendeter Vorbereitung (zuhauen) wird die Marke von einem Experten der Handelskammer Bozen auf dem Sockel der Schnitzerei angebracht. Nach Vollendung des Werkes und genauer Prüfung stellt der Experte das entsprechende Zeugnis aus.




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